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Sie haben sich für eine Psychotherapie entschieden oder Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Psychotherapie zu beginnen.

In dieser Information möchte ich Sie über den Ablauf in meiner Praxis Informieren.

Zum ersten Termin benötige ich ihre Versichertenkarte. Nehmen sie an einem Hausarztmodell teil benötige ich zusätzlich eine Überweisung ihres Hausarztes.

Damit die Behandlung gut beginnen kann, muss ich mir zuerst ein umfassendes Bild von Ihnen und Ihrer Situation machen können. Hierfür sind verschiedene Fragen zur Lebensgeschichte, zur Symptomatik, eventuell auch psychologische Testverfahren notwendig, die auch Voraussetzung für den Antrag an Ihre Krankenkasse zur Genehmigung der Psychotherapie sind.

Für das Erstgespräch und bis zu fünf vorbereitende ("probatorische") Sitzungen ist kein Antrag bei den gesetzlichen Krankenkassen notwendig.

In den probatorischen Sitzungen können wir uns gegenseitig kennen lernen und überprüfen, ob mein therapeutisches Angebot zur Verbesserung Ihrer Situation angemessen ist. Sie werden dann für sich die Entscheidung treffen, ob Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen wollen und auch ich werde mich entscheiden, ob ich der Ansicht bin, dass mein Wissen und Können, aber auch mein Verständnis von Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann.

Falls Sie Privat versichert sind, müssen Sie den Antrag an Ihre Versicherung vor dem Beginn der Psychotherapie stellen. Als Privatpatient sollten Sie Ihre Versicherung um die Zusendung des Antragsformulars für Psychotherapie bitten. Bei Privatversicherten ist der Therapeut nicht der Vertragspartner der Versicherung, die Rechnung geht deshalb an Sie und wird nach Zustellung fällig und nicht nach Erstattung durch Krankenkasse oder Beihilfe.

Vor dem Antrag an die Krankenversicherung ist eine ärztliche Konsiliaruntersuchung vorgesehen. Ziel dieser Untersuchung ist es, den Psychotherapeuten über den körperlichen Befund zu informieren, damit er das Ergebnis dieser somatischen Abklärung in seine Therapieplanung einbeziehen kann. Diese Untersuchung können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl (Fach-, Hausarzt) vornehmen lassen, der das Ergebnis auf einem Formblatt dokumentiert und mir dann wieder zuleitet. Alle notwendigen Unterlagen und Antragsformulare für die gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie von mir.

Die Art und der Umfang der Therapie, die Sie bei mir beginnen möchten, erfolgt stets in Absprache mit Ihnen. Dies soll auch als Zeichen der gemeinsamen Verantwortung für die Therapie stehen. Offenheit und Zuverlässigkeit von beiden Seiten sind eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg der gemeinsamen Arbeit.

Wir versichern, dass alles, was im Zusammenhang mit der Therapie und Ihrer Person steht, der beruflichen Schweigepflicht unterliegt und von mir absolut vertraulich behandelt wird.

Die Beendigung der Therapie erfolgt in der Regel in gegenseitiger Absprache; ein guter Abschied soll gewährleistet sein. Deshalb erwarte ich, dass Ihr Wunsch oder Ihr Entschluss zum Therapieabschluss von Ihnen rechtzeitig angekündigt wird, so dass mindestens eine Therapiesitzung dafür reserviert werden kann.